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Die Gemeindeversammlungen finden im Saal des Gemeindehauses statt.
Vorgeschrieben sind zwei ordentliche Versammlungen jährlich für
die Einwohner- gemeinde sowie zwei für die Ortsbürgergemeinde.
Die Versammlungen werden vom Gemeinderat durchgeführt, Protokollführung
erfolgt durch die Gemeindeschreiberin. Die Einladungen werden 14 Tage
vor der Versammlung jeder stimmberechtigen Person zugestellt. Gleichzeitig
erfolgt die Aktenauflage auf der Gemeindekanzlei, welche den stimmberechtigten
Personen zur Einsicht offen stehen.
Im Frühsommer beschliesst der Souverän an der Versammlung über
die Rechnung des Vorjahres ("Rechnungsgemeinde"), im Winter
beschliesst er den Voranschlag des kommenden Jahres ("Budgetgemeinde").
Obligatorische Traktanden sind zudem: "Protokoll der letzten Versammlung"
und "Verschiedenes". Weitere Traktanden werden aus aktuellem
Anlass aufgenommen.
Die aktuellen Daten der nächsten Gemeinde- versammlungen sowie die
Ergebnisse der letzten Versammlungen entnehmen Sie bitte den
Amtlichen Publikationen
Wahlen/Abstimmungen
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