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Kundenumfrage zur Abfallentsorgung im Fricktal
Die Fachhochschule Nordwestschweiz und der Gemeindeverband Abfallbewirtschaftung Unteres Fricktal...
Ausfall Schalterstunde am 1. Mai
Wegen des Feiertages bleibt die Gemeindeverwaltung am Dienstag, 1. Mai 2018 geschlossen. In...
Baugesuch
Während der öffentlichen Auflage vom 19. April bis 18. Mai 2018 kann auf der Kanzlei folgendes...
Kategorie: News
Abbruchgesuch
Während der öffentlichen Auflage vom 9. Februar bis 10. März 2017 kann auf der Kanzlei folgendes Abbruchgesuch eingesehen werden:
Bauherr: Erbengemeinschaft Susanne Kühni, Edwin Wanner, Rebbergstrasse 32, 5621 Zufikon; Projektverfasser: Markstein AG, Brigitte Erni, Haselstrasse 16, 5401 Baden; Bauobjekt: Abbruch des Schopfs Nr. 195; Lage: Vorstadt, Parzelle Nr. 312
Einsprachen gegen die oben erwähnten Bauvorhaben sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist an den Gemeinderat einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Fristen können nicht verlängert werden.
Der Gemeinderat