Preise
Pass Erwachsene
Pass Kind
125.–
60.–
ID-Karte Erwachsene
ID-Karte Kind
70.–
35.–
Kombi (Pass+ID-Karte)
Kombi Erwachsene
Kombi Kind
138.–
73.–
Provisorischer Pass
100.–
Antrags-
verfahren
Die zuständige Amtsstelle für die Beantragung des Passes und der Identitätskarte ist die Einwohnerkontrolle Gemeinde Olsberg. Wer einen Ausweis beantragen will, muss persönlich vorsprechen. Alle Antragsteller, die das 7. Altersjahr vollendet haben, müssen das Antragsformular am Schalter persönlich unterschreiben. Der beantragte Ausweis wird spätestens nach
15 Arbeitstagen direkt (lettre signature) zu Hause eintreffen.
Mitzunehmen
Folgende Unterlagen:
alten Reisepass / alte Identitätskarte (wird bei Beantragung eingezogen und annulliert)
Bei Verlust des Reisepasses / der Identitätskarte:
die Verlustanzeige der Schweizer Polizei
Pro Antrag wird ein Passfoto verlangt.
Es werden schwarzweisse oder farbige Passbilder neueren Datums, d. h. nicht älter als ein Jahr, akzeptiert, welche die antragstellende Person eindeutig identifiziert (neutraler Hintergrund, Frontaufnahme, Profilaufnahme ist unzulässig, freies Gesicht). Das Porträt muss in der Mitte der vorgeschriebenen Bildfläche sein. Für Kleinkinder wird ab Geburt ein Passfoto verlangt.
Wenn ein neuer Pass für ein Kind beantragt wird: Reisepässe beider Elternteile
Bargeld für die Ausweisgebühren
Gültigkeit
der alten
Generation
Die Pässe der alten Generation (Format 1985) behalten ihre Gültigkeit bis zu den angegeben Ablaufdaten, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2007. Sie werden nicht mehr verlängert. Kindereinträge sind nicht mehr möglich. Kinder müssen künftig einen eigenen Ausweis durch ihre gesetzlichen Vertreter beantragen lassen.
Die Identitätskarten (Format 1995, Plastik/Kreditkartenformat) behalten ihre Gültigkeit bis zu den angegebenen Ablaufdaten. Inhaber/innen der alten Identitätskarte (Format 1977, Papier) werden jedoch dringend empfohlen, aus Sicherheitsgründen eine neue Identitätskarte zu beantragen.
Gültigkeits-
dauer
Der Reisepass und die Identitätskarte werden einheitlich ausgestellt für die Dauer von:
- 10 Jahren für Personen ab dem 18. Altersjahr
- 5 Jahren für Personen zwischen dem 3. und 17. Altersjahr
- 3 Jahren für Personen unter dem 3. Altersjahr
Weitere Infos
www.schweizerpass.ch
Terminreservationen/Pass 06