Während der öffentlichen Auflage vom 4.2. bis 5.3.2021 kann auf der Kanzlei folgendes Baugesuch eingesehen werden:
Bauherr: Lotti & Dieter Bürgi, Chillweg 1, 4305 Olsberg; Projektverfasser: Jasmin Bürgi, Oberdorf, 4314 Zeiningen; Bauobjekt: Anbau an den bestehenden Feldschopf, Abfüll- und Waschplatz für Spritzmittel mit Rückhaltetank; Lage: Chlosterrüttene, Parzelle Nr. 152
Einwendungen gegen das oben erwähnte Bauvorhaben sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist an den Gemeinderat einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Fristen können nicht verlängert werden.
Der Gemeinderat