Die Referendumsfrist für die Traktanden 1 und 2 ist verstrichen; das Referendum wurde nicht ergriffen. Somit sind die Entscheide in Rechtskraft erwachsen.
Die Gemeindekanzlei
Die Referendumsfrist für die Traktanden 1 und 2 ist verstrichen; das Referendum wurde nicht ergriffen. Somit sind die Entscheide in Rechtskraft erwachsen.
Die Gemeindekanzlei
Die Referendumsfrist für die Traktanden 1 und 2 ist verstrichen; das Referendum wurde nicht ergriffen. Somit sind die Entscheide in Rechtskraft erwachsen.
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