Der Einwohnerdienst führt die Hundekontrolle.
Ersthundebesitzer müssen sich von den Einwohnerdiensten als Hundehalter in AMICUS registrieren lassen und erhalten dadurch ihre Personen-ID für das Login. Die Personen-ID kann direkt am Schalter oder über das Smart Service Portal beantragt werden.
Welpen müssen spätestens mit drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten und bei den Einwohnerdiensten mittels Hundeausweis angemeldet werden.
Die Hundetaxe in Höhe von CHF 120.-/Hund wird den Hundebesitzern jährlich im Mai in Rechnung gestellt.
Im kantonalen Hundegesetz ist einheitlich geregelt, dass Hundekot in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebiet sowie entlang von Strassen und Wegen aufgenommen werden muss. Bei Missachtung dieser Pflicht, kann eine Ordnungsbusse von Fr. 100.00 ausgesprochen werden.
Während der sogenannten Brut- und Setzzeit vom 1. April bis um 31. Juli gilt im ganzen Kanton Aargau eine generelle Leinenpflicht im Wald und am Waldrand (§ 21 Jagdverordnung). Ausserdem ist während der Vegetationszeit vom 1. April bis 31. Oktober das Betreten von Äckern und Wiesen verboten.
Weitere Informationen zur Hundehaltung: