Am 12. September 2025 wurden Trinkwasserproben entnommen. Die Proben ergaben einen einwandfreien Befund. Detaillierte Ergebnisse sehen Sie im Schaukasten der Gemeindekanzlei oder finden Sie untenstehend.
Aktuelles
Das Bestellformular für den Brennholzverkauf 2026 liegt am Schalter der Gemeindeverwaltung auf oder finden Sie in untenstehend. Der Bestellschluss ist der 28. November 2025.
Die Gemeindekanzlei
Der Gemeinderat hat die Bewilligung für die Durchführung des Öpfelchüechli-Verkauf von RB Obst am Samstag, 1. November 2025 erteilt. Der Anlass wird von 12.00 – 18.00 Uhr dauern und bei der Liegenschaft Chillweg 1 und 3 stattfinden. Der Verkehr wird umgeleitet – die Liegenschaften sind jederzeit erreichbar.
Die Schalterstunde vom Dienstag, 28. Oktober 2025 von 16.00 – 19.00 Uhr fällt aus.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
Der Gemeinderat hat die Bewilligung für die Durchführung des Herbstfestes des Stifts Olsberg am Freitag, 7. November 2025 erteilt. Der Anlass wird von 17.00 – 22.00 Uhr dauern und auf dem Stiftsareal stattfinden. Parkplätze stehen auf dem Stiftsparkplatz sowie entlang der K498 zur Verfügung. Bitte beachten Sie die temporäre Geschwindigkeitsreduktion im Bereich Hagachermatt/K498 zwischen Ortsausgang und Stift.
Der Gemeinderat
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Olsberg, Chillweg 6, 4305 Olsberg; Projektverfasser: Stierli & Ruggli Ingenieure und Raumplaner, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen; Bauobjekt: Instandstellung Strasse und Ersatz Wasserleitung; Ortslage: Ländlistrasse ; Parzelle 84
Der neue Gemeinderat ab 1.1.2026 setzt sich folgendermassen zusammen:
Michael Marugg, Karl Bürgi (Gemeindeammann), Christine Leuenberger (Gemeindeschreiberin), Walter Eitner (Vize-Gemeindeammann), Simon Mühlegg, Dieter Lambertus
251 Stimmberechtigte - 48 anwesend - entspricht einer Wahlbeteiligung von 19 %Ab Wahl Stimmenzähler nur noch 47 Anwesende
Resultate:
5 Mitglieder Gemeinderat
Es wurden gewählt im 1. Wahlgang:
In Betracht fallende Stimmen: 219, Absolutes Mehr = 22 Stimmen
Karl Bürgi (bisher) mit 42 Stimmen
Walter Eitner (bisher) mit 41 Stimmen
Michael Marugg (bisher) mit 47 Stimmen
Simon Mühlegg (neu) mit 40 Stimmen
Dieter Lambertus (neu) mit 43 Stimmen
Vereinzelt gültige Stimmen 6
Gemeindeammann
Es wurde gewählt im 1. Wahlgang:
In Betracht fallende Stimmen: 46, Absolutes Mehr = 24 Stimmen
Karl Bürgi (bisher) mit 36 Stimmen
Vereinzelt gültige Stimmen 10
Vizeammann
1. Wahlgang:
In Betracht fallende Stimmen: 47, Absolutes Mehr = 24
Walter Eitner (neu) mit 35 Stimmen
Vereinzelt gültige Stimmen 12
3 Mitglieder Finanzkommission
Es wurden gewählt im 1. Wahlgang:
In Betracht fallende Stimmen: 138, Absolutes Mehr = 24 Stimmen
Anita Hunziker (bisher) mit 45 Stimmen
Jasmin Reuter (bisher) mit 48 Stimmen
Christine Rutz (bisher) mit 45 Stimmen
3 Mitglieder Steuerkommission
Es wurden gewählt im 1. Wahlgang:
In Betracht fallende Stimmen: 127, Absolutes Mehr = 22 Stimmen
Ueli Junod (bisher) mit 41 Stimmen
Philipp Gertsch (bisher) mit 48 Stimmen
Yvonne Rutz (neu) mit 38 Stimmen
Ersatzmitglied Steuerkommission
Es wurde gewählt im 1. Wahlgang:
In Betracht fallende Stimmen: 46, Absolutes Mehr = 24 Stimmen
Jeannine Kämpfer (neu) mit 42 Stimmen
Vereinzelt gültige Stimmen 4 Stimmen
2 Mitglieder Wahlbüro
Es wurden gewählt in offener Wahl:
Erika Abt (bisher) mit 47 Stimmen
Katharina Küng (neu) mit 46 Stimmen
1 Ersatzglied Wahlbüro
Es wurde gewählt in offener Wahl:
Beryl Gertsch (bisher) mit 47 Stimmen
Im Laufe des Oktobers werden im Rahmen der Revitalisierung und des Hochwasserschutzes Vermessungsarbeiten entlang des Violenbachs stattfinden.
Der Gemeinderat
Herzliche Einladung zum gemeinsamen Spielen und zur Geselligkeit. Wir treffen uns jeweils am 1. Mittwoch im Monat von
14.00 – ca. 16.00 Uhr. Daten im 2025: 1.Oktober, 5. November, 3. Dezember. Achtung: neu treffen wir uns im Gemeindehaus!
Wenn du magst, bringe ein eigenes Spiel mit, das du kennst und erklären kannst. Die Idee ist, dass eine Spielgruppe entsteht, die sich ab Herbst bis Frühling in einfachem, ungezwungenem Rahmen trifft, ohne Anmeldung. Bist du dabei? Hast du Fragen? Ich gebe dir gerne Auskunft:
Tel. 079 240 80 55.
Ruth Niklaus, Seniorenkontaktstelle, freut sich auf dein Kommen!
Die Grundeigentümer werden aufgefordert, Hecken und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen und Wegen zurückzuschneiden. Im Bereich von Strasseneinmündungen sind die Sichtschutzzonen zu beachten. Übersichtliche Strassenkreuzungen und -einmündungen erhöhen die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Landwirte werden gebeten, entlang von Flurwegen die Hecken und Bäume zurückzuschneiden. Vielen Dank!
Die Gemeindekanzlei
Der Feuerbrand ist eine hochansteckende, meldepflichtige Bakterienkrankheit. Hauptsächlich während der Blütezeit erfolgt die Übertragung durch Insekten, Vögel sowie den Menschen und zwar sehr schnell und mit grossräumiger Verbreitung. Befallen werden ausser den Kernobstbäumen auch einige Büsche und Bodendecker, alle Cotonesterarten, Weissdorn, Feuerdorn, Scheinquitte, Vogelbeere, Mehlbeere und Stranvaesia.
Der Gemeindearbeiter Peter Reuter wird in den nächsten Wochen die Gärten dementsprechend kontrollieren.
Die Gemeindekanzlei
Herzliche Einladung zum gemeinsamen Spielen und zur Geselligkeit.
Treffpunkt ist im alten Schützenhaus in Olsberg, 14.00 – ca. 16.00 Uhr, jeweils am 1. Mittwoch im Monat. Termine für 2025: 3. September, 1. Oktober, 5. November, 3. Dezember 2025.
Wenn du magst, bringe ein eigenes Spiel mit, das du kennst und erklären kannst.
Die Idee ist, dass eine Spielgruppe entsteht, die sich ab Herbst bis Frühling in einfachem, ungezwungenem Rahmen trifft, ohne Anmeldung. Bist du dabei?
Hast du Fragen? Ich gebe dir gerne Auskunft, Tel 079 240 80 55.
Ruth Niklaus, Seniorenkontaktstelle, freut sich auf dein Kommen!
Die Frist ist am 25. Juli 2025 abgelaufen, es wurde kein Referendum ergriffen. Somit sind alle Entscheide in Rechtskraft erwachsen.
Die aktuelle Gefahrenlage für den Kanton Aargau wurde auf Stufe 2 – mässige Gefahr - gesenkt. Das absolute Feuerverbot wird deshalb aufgehoben. Regional kann es trotzdem sehr trocken sein; sorgsamer Umgang mit Feuer ist unbedingt notwendig. Es dürfen keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer in Wäldern oder Waldrändern weggeworfen werden.
Feuerwerk darf gemäss Polizeireglement nur am 31.7. und 1.8. abgebrannt werden, auch hier ist unbedingt Vorsicht walten zu lassen.
Die Verantwortlichen der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben am Dienstag, 1. Juli 2025, eine Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Neu gilt im Aargauer Kantonsgebiet die Stufe 3 von 5 (erhebliche Waldbrandgefahr). Alle weiteren Informationen finden Sie unter untenstehendem link und im Merkblatt.
Bitte beachten Sie ausserdem das ab 1. Juli 2025 gültige Feuerverbot der Gemeinde Olsberg. Dieses Verbot gilt auch für bestehende, eingerichtete Feuerstellen auch bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern im gesamten Gemeindegebiet.
Bitte beachten Sie die Informationen zum Feuerverbot ab 1. Juli 2025 in der Beilage.
Auf das Ende der laufenden Amtszeit 2022 – 2025 haben folgende Personen Ihre Demission bekannt gegeben:
- Ruth Niklaus, Seniorenkontaktstelle
- Kurt Meier, Kommission Natur und Landschaft
- Hermann Zanzerl, Steuerkommission
Interessierte, an einem der obengenannten Ämter melden sich bitte bei der Gemeindekanzlei oder direkt beim Gemeinderat.
Die Gemeindekanzlei
Um den Schutz des Trinkwassers und der Gewässer zu gewährleisten, ist die Anwendung von Unkrautbekämpfungsmitteln im Bereich von Wegen und Plätzen sowie auf Dächern, Terrassen und auf Lagerplätzen verboten.
Zur Unkrautbekämpfung kann bei Peter Reuter, Werkhof (Tel. 079 515 94 44) ein Abflammgerät ausgeliehen werden.
Die Gemeindekanzlei
Immer wieder wird beobachtet, dass gefüllte Abfallsäcke am Strassenrand deponiert werden. In Olsberg findet jedoch keine Abholung statt. Bitte entsorgen Sie den Kehricht in den bereitgestellten Containern bei den verschiedenen Sammelstellen im Dorf.
Weitere Informationen zur Abfallentsorgung finden Sie hier.
Die Gemeindekanzlei
Die Schwimmbäder Magden und Kaiseraugst eröffnen am 17. resp. 20.05.2025 die Saison 2025.
Die Gemeinde subventioniert allen Olsberger Einwohnerinnen und Einwohnern 50 % der Kosten für die Eintritts-Abonnemente. Bei der Gemeindekanzlei sind keine Abonnemente verfügbar; kaufen Sie die Abonnemente direkt im Schwimmbad Magden resp. Kaiseraugst. Die Gemeindekanzlei erststattet Ihnen unter Vorweisung der Kaufquittung die Hälfte der Kosten.
Die Gemeindekanzlei
Der Feuerbrand ist eine hochansteckende, meldepflichtige Bakterienkrankheit. Hauptsächlich während der Blütezeit erfolgt die Übertragung durch Insekten, Vögel sowie den Menschen und zwar sehr schnell und mit grossräumiger Verbreitung. Befallen werden ausser den Kernobstbäumen auch einige Büsche und Bodendecker, alle Cotonesterarten, Weissdorn, Feuerdorn, Scheinquitte, Vogelbeere, Mehlbeere und Stranvaesia. Wichtig: Absterbende Zweige und Pflanzenteile der oben aufgeführten Pflanzen bitte nicht berühren (grosse Verschleppungsgefahr!), sondern unverzüglich Peter Reuter resp. die Gemeindekanzlei, Tel 061 841 13 63, informieren. Peter Reuter wird bei Ihnen vorbeikommen und die nötigen Massnahmen ergreifen.
Die Gemeindekanzlei
Die Rechnungen für die Hundetaxe 2025 werden den Hundehaltern Anfang Mai zugestellt. Die Hundetaxe beläuft sich auf CHF 120.-. Weitere Informationen zur Hundehaltung finden Sie hier.
Die Gemeindekanzlei
Stimmberechtigte laut Stimmregister 257
Stimmpflichtige 1/5 52
Anwesende 80
Stimmbeteiligung: 31 %
Ablauf der Referendumsfrist: 2. Mai 2025
Traktandum 1 ist abschliessend genehmigt.
Traktandum 2 unterliegt dem fakultativen Referendum.
1. Kurzprotokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom
28. November 2024 / Genehmigung 68 Ja-Stimmen
2. Kauf der Liegenschaft Am Rai 16 – Kreditbegehren über
CHF 2‘070‘000 / Genehmigung 48 Ja-Stimmen / 31 Nein-Stimmen
Während der Vegetationszeit vom 1. April bis 31. Oktober ist das Betreten von Äckern und Wiesen verboten.
Der Gemeinderat
Eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung für die Steuerperiode 2024 kann entweder direkt auf www.ag.ch/fristerstreckung oder via den Online Schalter/Steuern beantragt werden.
Die Gemeinden Olsberg und Magden legen ihre Steuerämter per 1. Januar 2026 zusammen. Standort des Steueramtes Magden-Olsberg wird das Gemeindehaus in Magden sein. Im Kanton Aargau führt jede Einwohnergemeinde ein eigenes Gemeindesteueramt. Es steht den Gemeinden frei, Ressourcen zu bündeln sowie Vereinbarungen über die gemeinsame Erfüllung der gesetzlich verankerten Aufgaben zu treffen. So haben die Gemeinderäte Magden und Olsberg vereinbart, ein gemeinsames Steueramt zu führen, um das Synergiepotenzial in den Bereichen Personal und Infrastruktur optimal zu nutzen. Entsprechend ist die Kooperation auch als Massnahme gegen den akuten Fachkräftemangel zu verstehen.
Der Gemeinderat Magden ist für die Organisation, den sachgemässen und kundengerechten Betrieb des Steueramtes Magden-Olsberg sowie die Anstellung, Besoldung und Aus- / Weiterbildung des Personals zuständig. Das Steueramt Magden-Olsberg bereitet die Veranlagungen beider Gemeinden vor, errechnet die Steuerbeträge und eröffnet die Veranlagungsverfügungen und Einspracheentscheide. Es führt das Protokoll der Veranlagungsbehörde beider Gemeinden, die Steuerregister und die notwendigen Kontrollen. Weiterhin werden die Einwohnergemeinden Magden und Olsberg, zur Beurteilung der Steuerpflicht und zur Veranlagung der Einkommens-, Vermögens- und Grundstückgewinnsteuer ihrer Gemeinden, eine eigene Steuerkommission wählen.
Der Gemeinderat
Mit der Aktion Eingeladen heisst der Kanton Aargau Sie als Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger herzlich willkommen. Bis zum 31. Dezember 2025 haben Sie die Gelegenheit, rund 60 Museen, Schlösser und Ausstellungshäuser in Ihrer neuen Wohnregion gratis zu entdecken. Unter www.eingeladen.ch sind alle Informationen zur Teilnahme sowie Übersetzungen in verschiedenen Sprachen zu finden.
Für die Urnenabstimmung ist die Gemeindekanzlei am Sonntag, 9. Februar 2025 von 09.30 – 10.00 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie diese Urnenöffnungszeit! Weitere Hinweise finden Sie auf dem Stimmcouvert. Speziell für die briefliche Stimmabgabe sind gewisse Richtlinien zu beachten, damit die Stimmabgabe gültig ist. Wichtig ist, dass der Stimmrechtsausweis unterzeichnet, die Stimm- und Wahlzettel im dafür vorgesehenen Couvert verpackt und dieses verschlossen ist.
Die Gemeindekanzlei
Immer wieder gibt es schwierige Situationen zwischen Hunden, Hundebesitzern und Nicht-Hundehaltern. Der untenstehende Hunde-Knigge aus der Zeitschrift TierWelt gibt gute Tipps und Tricks für ein unbeschwertes Zusammenleben.
Untenstehend finden Sie die Wegleitung zu den Kanal-TV Aufnahmen auf privaten Grundstücken sowie ein kurzes Video des VSA (Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute).
Die Gemeindekanzlei
Das Angebot des Ruftaxis ist beliebt und wird weiterhin bestehen bleiben. Jedoch verändert sich der Ablauf folgendermassen:
Ab sofort werden keine Taxigutscheine mehr abgegeben. Die Gutscheine von AR Taxi behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.
Gegen Abgabe der Quittung des Taxiunternehmens werden pro Fahrt max. CHF 20.- vergütet.
Das Taxiunternehmen ist frei wählbar.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie dem untenstehenden Flyer.
Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen.
Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt neu allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Säcke dürfen nicht in den öffentlichen Containern deponiert werden, sondern müssen beim Werkhof abgegeben werden.
Weitere Informationen zu den wichtigsten invasiven Neophyten finden Sie in den untenstehenden Flyern. Diese Flyer werden zusätzlich in alle Haushalte verteilt.
Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten