Aktuelles
Die Grundeigentümer werden aufgefordert, Hecken und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen und Wegen zurückzuschneiden. Im Bereich von Strasseneinmündungen sind die Sichtschutzzonen zu beachten. Übersichtliche Strassenkreuzungen und -einmündungen erhöhen die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Landwirte werden gebeten, entlang von Flurwegen die Hecken und Bäume zurückzuschneiden. Vielen Dank!
Die Gemeindekanzlei
Bauherrschaft: Stiftung zur Förderung und Unterstützung des Kinderheim Brugg, Wildenrainweg 8, 5200 Brugg; Projektverfasser: Rudolf Spielplatz AG, 8580 Sommeri; Bauobjekt: Spielplatzerneuerung Parzelle 6 / Spielplatzneubau Parzelle 5; Ortslage: Spezialzone A und B Stift Olsberg; Parzellen 5 & 6
Bauherrschaft: Bruno Wirth, Hirsacker 104, 4305 Olsberg; Projektverfasser: Bauherrschaft; Bauobjekt: Obstanlage mit Witterungsschutz (bereits erstellt); Ortslage: Landwirtschaftszone, Olsberg; Parzelle 196
Am 31.08.2023 wurde an der Hagachermatt eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Es wurden 228 Fahrzeuge gemessen, wobei bei 19 Lenkern eine Übertretung der Höchstgeschwindigkeit von 50km/h gemessen wurde.
Wir wünschen weiterhin allseits gute Fahrt!
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Olsberg, Chillweg 6, 4305 Olsberg; Projektverfasser: Koch & Partner, Im Bifang 2, 5080 Laufenburg; Bauobjekt: Neuerstellung Strasse; Ortslage: Mätteli, Olsberg; Parzelle 123
Der Feuerbrand ist eine hochansteckende, meldepflichtige Bakterienkrankheit. Hauptsächlich während der Blütezeit erfolgt die Übertragung durch Insekten, Vögel sowie den Menschen und zwar sehr schnell und mit grossräumiger Verbreitung. Befallen werden ausser den Kernobstbäumen auch einige Büsche und Bodendecker, alle Cotonesterarten, Weissdorn, Feuerdorn, Scheinquitte, Vogelbeere, Mehlbeere und Stranvaesia.
Der Gemeindearbeiter Peter Reuter wird in den nächsten Wochen die Gärten dementsprechend kontrollieren.
Die Gemeindekanzlei
Zwischen Mitte Oktober und Mitte November 2023 verteilt der Bund im Umkreis von 50 km um die Schweizer Kernkraftwerke Jodtabletten (Kaliumiodid 65 SERB Tabletten) an die Bevölkerung. Alle Einwohnerinnen und Einwohner im Verteilgebiet erhalten per Post eine Packung Jodtabletten – vorsorglich und gratis.
Warum werden die Jodtabletten verteilt?
Bei einem schweren Kernkraftwerkunfall kann unter anderem radioaktives Jod in die Umgebung austreten. Dieses wird vom Menschen durch die Atemluft aufgenommen und reichert sich in der Schilddrüse an. Jodtabletten verhindern die Aufnahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse. Wichtig: Die Jodtabletten sind eine vorsorgliche Massnahme. Sie sind für den Notfall bestimmt und dürfen nur auf Anordnung der Behörden eingenommen werden! Im Ereignisfall wird die Bevölkerung entsprechend alarmiert und informiert.
Wer erhält die Jodtabletten?
Die Jodtabletten werden alle zehn Jahre an die Bevölkerung im Umkreis von 50 km eines Schweizer Kernkraftwerks verteilt. Es werden bewusst mehr Tabletten verteilt, als für eine Person nötig sind, damit im Notfall auch Angehörige oder Besuch versorgt werden können, die keine Jodtabletten erhalten haben oder dabeihaben. In den Gebieten ausserhalb des 50-Kilometer-Bereichs lagern die Kantone genügend Jodtabletten, um die Bevölkerung falls nötig rechtzeitig damit versorgen zu können.
Was tun mit den alten Jodtabletten?
Seit rund 10 Jahren werden die Jodtabletten in einer violetten Packung verteilt, zuvor wurden sie in einer roten Packung verteilt. Diese alten Jodtabletten können Sie einfach in einer Apotheke oder Drogerie abgeben.
Was tun, wenn jemand keine Jodtabletten erhalten hat?
Falls Sie Ende November 2023 keine Jodtabletten erhalten haben, können Sie auf der Gemeindeverwaltung einen Bezugsschein abholen. Mit dem Bezugsschein können Sie Jodtabletten gratis in einer Apotheke oder Drogerie im Verteilgebiet beziehen.
Weitere Informationen unter: www.jodtabletten.ch
Hotline 0848 44 22 00
Haben Sie Fragen zur Tablettenverteilung?
Vom 2. Oktober bis zum 2. Dezember 2023 steht die «Jodtabletten-Hotline» zur Verfügung:
Montag bis Samstag, 08.00–18.00 Uhr
Das Angebot des Ruftaxis ist beliebt und wird weiterhin bestehen bleiben. Jedoch verändert sich der Ablauf folgendermassen:
Ab sofort werden keine Taxigutscheine mehr abgegeben. Die Gutscheine von AR Taxi behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.
Gegen Abgabe der Quittung des Taxiunternehmens werden pro Fahrt max. CHF 20.- vergütet.
Das Taxiunternehmen ist frei wählbar.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie dem untenstehenden Flyer.
Die Frist ist am 28. Juli 2023 abgelaufen, es wurde kein Referendum ergriffen. Somit sind alle Entscheide in Rechtskraft erwachsen.
Die Gemeindekanzlei
Die Grundeigentümer werden aufgefordert, Hecken und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen und Wegen zurückzuschneiden. Im Bereich von Strasseneinmündungen sind die Sichtschutzzonen zu beachten. Uebersichtliche Strassenkreuzungen und – einmündungen erhöhen die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Landwirte werden gebeten, entlang von Flurwegen die Hecken und Bäume zurückzuschneiden. Vielen Dank!
Die Gemeindekanzlei
Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen.
Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt neu allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Säcke dürfen nicht in den öffentlichen Containern deponiert werden, sondern müssen beim Werkhof abgegeben werden.
Weitere Informationen zu den wichtigsten invasiven Neophyten finden Sie in den untenstehenden Flyern. Diese Flyer werden zusätzlich in alle Haushalte verteilt.
Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten
Diese findet am Montag, 26. Juni 2023, um 19.00 Uhr im Gemeindesaal in Olsberg statt. Die Akten liegen während der ordentlichen Bürozeiten ab 8. bis 26. Juni 2023 zur Einsichtnahme auf.
Der Gemeinderat
Der Feuerbrand ist eine hochansteckende, meldepflichtige Bakterienkrankheit. Hauptsächlich während der Blütezeit erfolgt die Übertragung durch Insekten, Vögel sowie den Menschen und zwar sehr schnell und mit grossräumiger Verbreitung. Befallen werden ausser den Kernobstbäumen auch einige Büsche und Bodendecker, alle Cotonesterarten, Weissdorn, Feuerdorn, Scheinquitte, Vogelbeere, Mehlbeere und Stranvaesia. Wichtig: Absterbende Zweige und Pflanzenteile der oben aufgeführten Pflanzen bitte nicht berühren (grosse Verschleppungsgefahr!), sondern unverzüglich Peter Reuter resp. die Gemeindekanzlei, Tel 061 841 13 63, informieren. Peter Reuter wird bei Ihnen vorbeikommen und die nötigen Massnahmen ergreifen.
Die Gemeindekanzlei
Bauherrschaft und Projektverfasser: André und Jasmin Reuter, Chillweg 7, 4305 Olsberg; Bauobjekt: Autounterstand (bereits erstellt) Ortslage: Chillweg, Olsberg; Parzelle 39
Bauherrschaft: Maike Nickel + Markus Erb, Magdenerstrasse 13, 4310 Rheinfelden; Projektverfasser: Staub Architekten AG, Riburgerstrasse 29, 4313 Möhlin; Bauobjekt; Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Aussenpool; Ortslage: Parzelle Nr. 320, Am Rai
Während der Vegetationszeit vom 1. April bis 31. Oktober ist das Betreten von Äckern und Wiesen verboten. Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.
Der Gemeinderat
Die Präsentation der Orientierungsveranstaltung Ausbau Mätteli vom 9.3.2023 finden Sie untenstehend.
Die Einwohnergemeindeversammlungen 2023 finden statt am:
Donnerstag, 22. Juni 2023
Donnerstag, 30. November 2023
Die Ortsbürgergemeindeversammlungen 2023 finden statt am:
Montag, 26. Juni 2023
Donnerstag, 30. November 2023
Der Sommerapéro inkl. der Begrüssung der Neuzuzüger findet am Freitag, 18. August 2023 statt.
Die Gemeindekanzlei
Die Gemeindeverwaltung sucht weiterhin Unterkünfte für ukrainische Flüchtlinge. Die Beherbung wird entschädigt.
Detaillierte Auskunft gibt sehr gerne die Gemeindekanzlei 061 841 13 63.