Während der öffentlichen Auflage vom 2. Februar bis 3. März 2023 kann auf der Kanzlei folgendes Baugesuch eingesehen werden:
Bauherrschaft: M. Nickel & M. Erb, Magdenerstrasse 13, 4310 Rheinfelden; Projektverfasser: Staub Architekten AG, Riburgerstrasse 29, 4313 Möhlin; Bauobjekt: EFH; Lage: Am Rai, Parzelle Nr. 320
Einwendungen gegen das oben erwähnte Bauvorhaben sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist an den Gemeinderat einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Fristen können nicht verlängert werden.
Der Gemeinderat
Aktuelles
Bauherrschaft: F. Schaffner Schötzau und R. Schötzau, Hostet 5, 4305 Olsberg;
Projektverfasser: Tarag AG, Sonnenweg 14, 4153 Reinach;
Bauobjekt: innen aufgestellte Wärmepumpe;
Ortslage: Hostet 5, Olsberg; Parzelle 52
Die Referendumsfristen sind verstrichen; das Referendum wurde nicht ergriffen. Somit sind die Entscheide in Rechtskraft erwachsen.
Die Gemeindekanzlei
Während der öffentlichen Auflage vom 12. Januar bis 10. Februar 2023 kann auf der Kanzlei folgendes Baugesuch eingesehen werden:
Bauherr: Ulrich Roost, 4305 Olsberg; Projektverfasser: Wetzel Gartenbau AG, 5413 Birmensdorf; Bauobjekt: Anschluss Kanalisation Pool; Lage: Am Rai 1, Parzelle Nr. 298
Einwendungen gegen die oben erwähnten Bauvorhaben sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist an den Gemeinderat einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Fristen können nicht verlängert werden.
Der Gemeinderat
Die Einwohnergemeindeversammlungen 2023 finden statt am:
Donnerstag, 22. Juni 2023
Donnerstag, 30. November 2023
Die Ortsbürgergemeindeversammlungen 2023 finden statt am:
Montag, 26. Juni 2023
Donnerstag, 30. November 2023
Der Sommerapéro inkl. der Begrüssung der Neuzuzüger findet am Freitag, 18. August 2023 statt.
Die Gemeindekanzlei
Das Merkblatt für die Bevölkerung wurde an alle Haushaltungen verteilt. Bewahren Sie dieses auf.
Ausserdem finden Sie das Merkblatt untenstehend.
Die Gemeindekanzlei
Die Gemeindeverwaltung sucht weiterhin Unterkünfte für ukrainische Flüchtlinge. Die Beherbung wird entschädigt.
Detaillierte Auskunft gibt sehr gerne die Gemeindekanzlei 061 841 13 63.
Die Grundeigentümer werden aufgefordert, Hecken und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen und Wegen zurückzuschneiden. Im Bereich von Strasseneinmündungen sind die Sichtschutzzonen zu beachten. Uebersichtliche Strassenkreuzungen und – einmündungen erhöhen die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Landwirte werden gebeten, entlang von Flurwegen die Hecken und Bäume zurückzuschneiden. Vielen Dank!
Die Gemeindekanzlei